Anmeldung/ Schulneulinge

 

Die Anmeldungen der Schulneulinge müssen immer bis zum 15. November des Jahres vor dem Einschulungsjahr erfolgen. Die Schulpflicht beginnt nach § 35 Abs. 1 des Schulgesetzes für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Im Vorfeld der Schulanmeldung erhalten die Eltern die Aufforderung zur Schulanmeldung seitens der Gemeinde Blankenheim. Die Kinder müssen zur Anmeldung mitgebracht werden (Stammbuch erwünscht!). Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens.

Zu weiteren Fragen erhalten Sie Auskunft in unserem Sekretariat (02449-7181), auch in den Fällen, wenn Sie Ihr Kind vorzeitig in der Schule anmelden wollen.

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