Noten

 

Die Notenstufen in den Fächern:
Sehr gut (1) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
Gut (2) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
Befriedigend (3) wird erteilt, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
Ausreichend (4) wird erteilt, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Mangelhaft (5) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Ungenügend (6) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
(SchG NRW §48 Grundsätze der Leistungsbewertung)

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