Pädagogische Maßnahmen

 

Der Erziehungsauftrag der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.

Dazu gehören insbesondere

  •          das Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen
  •          die Ermahnung
  •          Gruppengespräche mit Schülerinnen/Schülern und Eltern
  •          die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
  •          die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten erkennen zu lassen
  •          Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts (nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern)
  •          zeitweise Wegnahme von unerwünschten Gegenständen

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