Schulpflegschaft
Die Elternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und auch beschließend mit. Somit stellt sie ein Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Schülerinnen und Schüler übernimmt.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- Wünsche und Vorstellungen der Eltern zu bündeln und diese an die Klassenlehrer/innen und /oder die Schulleitung weiter zu geben,
- Entscheidungen in der Schulkonferenz zu treffen, die der Gesetzgeber als oberstes Mitwirkungsgremium der Schule gesetzt hat,
- Teilhabe an der Schulentwicklung.
Im Schuljahr 2032/2024 wurden von den Klassenpflegschaften in die Schulpflegschaft gewählt:
Frau Lüdke als Vorsitzende und
Frau Benens als stellvertretende Vorsitzende.