Kopfläuse

 

Hin und wieder treten bei einigen Schülern und Schülerinnen Kopfläuse auf. Eltern sind verpflichtet, den Kopflausbefall der Schule zu melden. Erst, wenn das Kind mit geeigneten Mitteln behandelt worden ist, darf das Kind die Schule wieder besuchen. Eltern müssen die geeignete Behandlung bescheinigen. Sollte der Kopflausbefall innerhalb eines Monats ein zweites Mal auftreten, darf das Kind erst mit einer ärztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen. Geeignet sind Präparate mit den Wirkstoffen Permethrin, Pyrthrium und Allethrin. Bitte beachten sie die Hinweise auf dem Informationsblatt des Gesundheitsamtes Euskirchen, das die Schule an die Kinder verteilt. Nur so haben wir eine Chance, die Plage zu bekämpfen.

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