Pädagogische Maßnahmen
Der Erziehungsauftrag der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.
Dazu gehören insbesondere
- das Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen
- die Ermahnung
- Gruppengespräche mit Schülerinnen/Schülern und Eltern
- die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
- die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten erkennen zu lassen
- Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts (nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern)
- zeitweise Wegnahme von unerwünschten Gegenständen