Beurlaubungen

 

Beurlaubungen bis zu einer Woche können schriftlich über die Klassenlehrerin bei der Schulleitung beantragt werden. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig und werden von der Schulleitung entschieden und genehmigt. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.

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