Leistungsbeurteilung

 

Leistungen sind nicht nur Ergebnisse von Klassenarbeiten, bewertet werden auch Anstrengungen und individuelle Lernfortschritte der Kinder. Die Mindestanforderungen, die das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Lehrplänen am Ende von Klasse 2 vorsieht, müssen erreicht sein, damit ein Kind in die dritte Klasse versetzt werden kann. Ab Klasse 3 werden Klassenarbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler unseres Grundschulverbundes erhalten ab dem 1. Halbjahr in Klasse 3 Noten.
Leistungsüberprüfungen bieten den Schülern Gelegenheit, ihr Wissen zu prüfen und geben Rückmeldung über das Verständnis der aktuellen Lerninhalte. Wenn nötig, werden ergänzende und beratende Hinweise zum sinnvollen Weiterlernen und Üben gegeben.

Das Kollegium der Ahr-Grundschule ist bestrebt, die Sicherung der Qualität des Unterrichts durch verbindliche Absprachen zur Leistungsbewertung an. Aus diesem Grund haben wir für alle Fächer einheitliche Leistungskonzepte erstellt und durch die Schulkonferenz genehmigen lassen. Sprechen Sie gerne die Lehrerin Ihres Kindes an, wenn Sie Fragen dazu haben.

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