Zahnarzt

 

Einmal im Jahr kommt der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes für den Kreis Euskirchen in die Schule und untersucht alle Schulkinder. Gegebenenfalls wird den Eltern eine zahnerhaltende und/oder kieferorthopädische Behandlung empfohlen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in Reihenuntersuchungen schulärztlich untersuchen zu lassen (§54 Schulgesundheit).

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