Aktuelles aus unserem Schulleben
Anfang Dezember fanden an beiden Standorten unsere Nikolausfeiern statt. Mehr darüber erfahrt ihr, wenn ihr das Bild antippt.
Berichte über unsere Erlebnisse dieses Schuljahres findet ihr hier...
Anfang Dezember fanden an beiden Standorten unsere Nikolausfeiern statt. Mehr darüber erfahrt ihr, wenn ihr das Bild antippt.
Berichte über unsere Erlebnisse dieses Schuljahres findet ihr hier...
In der Schule führen wir für jede Klasse eine Notfallliste. Bitte teilen Sie uns Änderungen von Telefonnummern umgehend mit, damit wir Sie im Falle einer Erkrankung oder einer Verletzung Ihres Kindes auf jeden Fall erreichen können.
Die Notenstufen in den Fächern:
Sehr gut (1) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
Gut (2) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
Befriedigend (3) wird erteilt, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
Ausreichend (4) wird erteilt, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Mangelhaft (5) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Ungenügend (6) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
(SchG NRW §48 Grundsätze der Leistungsbewertung)
Leistungen sind nicht nur Ergebnisse von Klassenarbeiten, bewertet werden auch Anstrengungen und individuelle Lernfortschritte der Kinder. Die Mindestanforderungen, die das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Lehrplänen am Ende von Klasse 2 vorsieht, müssen erreicht sein, damit ein Kind in die dritte Klasse versetzt werden kann. Ab Klasse 3 werden Klassenarbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler unseres Grundschulverbundes erhalten ab dem 1. Halbjahr in Klasse 3 Noten.
Leistungsüberprüfungen bieten den Schülern Gelegenheit, ihr Wissen zu prüfen und geben Rückmeldung über das Verständnis der aktuellen Lerninhalte. Wenn nötig, werden ergänzende und beratende Hinweise zum sinnvollen Weiterlernen und Üben gegeben.
Das Kollegium der Ahr-Grundschule ist bestrebt, die Sicherung der Qualität des Unterrichts durch verbindliche Absprachen zur Leistungsbewertung an. Aus diesem Grund haben wir für alle Fächer einheitliche Leistungskonzepte erstellt und durch die Schulkonferenz genehmigen lassen. Sprechen Sie gerne die Lehrerin Ihres Kindes an, wenn Sie Fragen dazu haben.
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir um Mitteilung an die Schule möglichst noch vor Schulbeginn (Tel. für die Krankmeldung an beiden Standorten 02449-7181). Sprechen Sie bitte auch auf den Anrufbeantworter der Schule und nennen Sie Name und Klasse Ihres Kindes. Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden, so bitten wir dies unbedingt mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung über das Schulversäumnis sollte der Klassenlehrerin später vorgelegt werden. Wir bitten Sie dringend, Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken, wenn es Fieber hat oder deutliche Krankheitszeichen zeigt.
Wenn Ihr Kind in der OGS oder Betreuung 8-1 ist, melden Sie es bitte unbedingt auch dort krank, da wir die Weiterleitung von Krankmeldungen nicht zeitnah leisten können! (Die OGS und die Betreuung von 8-1 ist ab 11.15 Uhr unter der Telefonnummer 02449-9199944 zu erreichen)
© 2023 Ahr-Grundschule, Blankenheim Alle Rechte vorbehalten.